Das Erstgespräch:

Das erste Gespräch ist häufig ein Meilenstein. Wir bemühen uns, es Ihnen und Dir so angenehm wie möglich zu gestalten. In unserem Wartebereich können Sie/ kannst Du bis zum Beginn Platz nehmen, Dir etwas zu Trinken nehmen oder etwas lesen. Zur vereinbarten Zeit komme ich dann und begrüße Sie/Dich im Wartebereich und wir gehen in das Sprechzimmer. Hier ist es gemütlich eingerichtet und wir können uns in Ruhe „beschnuppern“.

Zum ersten Termin muss nur , die Gesundheitskarte (Versichertenkarte) mitgebracht werden, den Anmeldebogen erbitten wir bis spätestens eine Woche vor dem Termin uns zuzusenden. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Vorbefunde können gerne bereit gestellt werden; es reicht aber auch, diese zum zweiten Termin mitzubringen wenn wir gemeinsam entschieden haben, weitere Termine zu vereinbaren.

Zum Erstgespräch von Kindern unter ca. 10 – 12 Jahren – je nach Entwicklungsstand und Vorgeschichte – 

bitte ich, zunächst ohne Ihr Kind zu kommen. Für Kinder sind die oft schwierigen Themen unangenehm und es fällt ihnen leichter in Kontakt zu kommen, wenn nur vorsichtig, spielerisch und vor allem in ihrem Tempo die oft schambesetzten Themen angesprochen werden. Zudem sind einige formale und rechtliche Themen zu klären, die jüngere Kinder langweilen. Wir sind  bemüht, anwesenden Kindern jedoch unsere volle Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Diagnostikphase:

Vor einer psychotherapeutischen Behandlung stehen Sprechstundentermine, eine diagnostische Abklärung und probatorische Sitzungen (Probesitzungen) zur Verfügung.

Es wird besprochen, welche Sorgen und Probleme zur Kontaktaufnahme geführt haben. Für mich bzw. ggf. die Kolleginnen ist in diesen Gesprächen wichtig, ein Bild von der bisherigen Entwicklung, dem Familienleben und den Stärken des Kindes oder Jugendlichen zu erhalten. Dazu können im Rahmen der Diagnostik eventuell auch Testverfahren eingesetzt werden. Manchmal sind auch Fragebögen hilfreich, die von den Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Bezugspersonen ausgefüllt werden.

Sie erhalten/Du erhältst nach ca. 5 Terminen eine individuelle ausführliche Information, ob und ggf. welche psychische Störung vorliegt und wie diese behandelt werden kann. Dies kann entweder eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis sein, ggf. empfehle ich aber auch bei entsprechender Indikation weitere, ergänzende oder anderweitige Maßnahmen wie z.B. eine teil-/stationäre Maßnahme, eine Maßnahme  anderer Hilfesysteme oder eine Psychotherapie in einem anderen Verfahren. Wir besprechen gemeinsam sehr gründlich, was die beste Lösung für Dich/Ihr Kind ist, um möglichst umgehend die richtige Hilfe installieren zu können.

Sollte eine Psychotherapie in meiner Praxis aufgenommen werden, besprechen wir das weitere Vorgehen. Wir gehen  dabei in den Gesprächen auf die Wünsche und Ziele ein, die in Bezug auf die Psychotherapie bestehen und besprechen, mit welchen Methoden in der Therapie gearbeitet werden soll. Dies wird in einem Therapieplan dokumentiert und den Familien auch schriftlich ausgehändigt damit bei späteren Nachfragen hierauf Bezug genommen werden kann.

Wenn Therapeutin und Patient_in und ggf. die Eltern/ Sorgeberechtigten gemeinsam zu dem Entschluss kommen, miteinander arbeiten zu wollen, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Hierzu ist es notwendig, dass der Kinder- oder Hausarzt einen sogenannten Konsiliarbericht erstellt. Das Formular für diesen Konsiliarbericht erhalten Sie/erhälst Du von mir und Sie gehen/ Du gehst damit einfach nur zum Arzt. Bei privat Versicherten werden dieses Formulare in der Regel von der Versicherung zur Verfügung gestellt.

Psychotherapie:

Im Anschluss beginnt die eigentliche Therapie. In zumeist wöchentlichen Sitzungen, die 50 Minuten dauern, spricht man über aktuelle Probleme und Erfolge und arbeitet am Therapieplan. Bei Kindern wird entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand mit spielerischen Elementen gearbeitet, denn die Sprache des Kindes ist das Spiel. Weithin ist es möglich, regelmäßig Elterngespräche oder ggf. an Gesprächen mit Helfersystemen wie z.B. Familienhelfern  teilzunehmen. Diese Gespräche werden mit den Kindern und Jugendlichen vorbereitet und erörtert. Bei Jugendlichen finden Elterngespräche häufig, aber nicht zwingend und nicht immer statt.

Die Therapie erfolgt in der Regel in Form von Einzelsitzungen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, mit einer Kleingruppe von drei bis acht Kindern oder Jugendlichen – zumindest ergänzend – zu arbeiten. Ob das für das Kind, den Jugendlichen und die Eltern in Frage kommt, wird  vor der Antragstellung besprochen und abgestimmt. Wir bieten „halboffene Psychotherapiegruppen“ an. Die Gruppen treffen sich alle 2 bis 3 Wochen, nicht jedoch in den Ferien. Die Teilnehmer sind immer dieselben; es ist aber möglich, sollte ein Platz frei sein oder werden, in die Gruppe hinzu zu kommen. Dadurch ist ein Einstieg fast jederzeit möglich und die Vertraulichkeit innerhalb der Gruppe ist dennoch gewährleistet.

In regelmäßigen Abständen werden die ursprünglich formulierten Ziele betrachtet: Inwieweit wurden diese bisher erreicht, sind sie gleich geblieben oder haben sie sich im Laufe der Zeit verändert? Hieran wird der Therapieplan angeglichen um den weiteren Therapiefortschritt zu optimieren.

Therapieabschluss und Rückfallprophylaxe:

Nach Absprache finden gegen Therapieende die Termine nicht mehr wöchentlich statt, sondern nur noch alle zwei bis zwölf Wochen. In der Regel können so die Termine immer seltener werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Symptome wieder verstärkt auftreten, ist es möglich, abermals einen wöchentlichen Rhythmus aufzunehmen und die Abstände zu einem späteren Zeitpunkt zu vergrößern.

Sollten sich in den nachfolgenden Jahren erneut Probleme zeigen, können die Familien sich bis zum 21. Geburtstag des Kindes bzw. des Jugendlichen/ jungen Erwachsenen wieder an die Praxis wenden.

Therapie bei einer Mitarbeiterin der Praxis:

Wenn Therapien bei einer meiner Mitarbeiterinnen stattfinden, führe ich grundsätzlich ein Erstgespräch um zu beraten, ob und welche der Kolleginnen für eine Therapie zur Verfügung steht. Selbstverständlich kannst Du/ können Sie wählen, ob und bei wem (bei mir oder einer Mitarbeiterin) eine Therapie aufgenommen werden soll. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Verfügbarkeit von freien Plätzen. Hier ist zum ersten Gespräch mit dieser ebenfalls noch einmal die Versichertenkarte vorzulegen da diese Therapien in der Regel über die Lehrinstitute abgerechnet werden.