Folgend erläutern wir Ihnen unsere Abrechnungsmodalitäten für gesetzlich und privat Versicherte sowie die Regelungen bei kurzfristiger Verhinderung, z.B. durch Krankheit.

Gesetzlich Versicherte:

Ich habe eine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Du/ Ihr Kind gesetzlich versichert ist, muss daher lediglich zum ersten Termin eines jeden Quartals die Versichertenkarte vorgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt dann über die Kassenärztliche Vereinigung. Sämtliche Leistungen, auch die Videosprechstunde, Gruppenpsychotherapie und die Stunden mit Bezugspersonen werden von der Krankenversicherung übernommen, sowohl bei mir als auch bei den Mitarbeiterinnen.

Privat Versicherte:

Wenn Du/Ihr Kind privat versichert ist, nehmen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung Kontakt auf und klären Sie folgende Fragen

  • Ist Psychotherapie versichert?
  • Wenn ja, mit welchem Kontingent (Stundenumfang)?
  • Bezieht sich dieses auf einen bestimmten Zeitraum (Jahr oder Kalenderjahr)?
  • Sind in diesem Kontingent die Probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) und die ggf. notwendigen Elterngespräche enthalten oder kommen sie additiv hinzu?
  • Ist ein Gutachterverfahren vor Aufnahme einer Psychotherapie notwendig?
  • Ist ein Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie notwendig?
  • Wenn ja, muss dieser Konsiliarbericht nur in den Umschlag für den Gutachter (sofern Gutachterverfahren verlangt wird) oder soll auch die Krankenversicherung eine Ausfertigung zugestellt bekommen?

Gerne helfe ich Dir/Ihnen auch, diese Fragen mit der Versicherung zu klären. Es klingt komplizierter als es meist wirklich ist und gemeinsam kümmern wir uns um die Formalitäten.

Bitte veranlassen Sie hierzu, dass für die Antragstellung

  • die notwendigen Antragsformulare vorliegen und bei Einleitung eines Gutachterverfahrens zusätzlich
  • ein Formular für den Konsiliarbericht
  • sowie ein Umschlag für den Gutachter zugesandt wird. Das ist zumeist mit einem Anruf bei der Versicherung erledigt, auch wenn diese insbesondere bezüglich des Umschlags gerne darauf verweisen, der Behandler solle seine eigenen (von der Kassenärztlichen Vereinigung für die Gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellten und finanzierten Umschläge) verwenden, was ungesetzlich ist.

Die Rechnungen für Privatversicherte stelle ich in der Regel nach jeweils vier bis sechs Sitzungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit dem  3,5-fachen Satz. Ggf. bleibt hier, sollte Ihre Versicherung nur den 2,8-fachen Satz übernehmen, ein Eigenanteil von ca. 20 Euro/Sitzung. Die Privaten Krankenkassen liegen leider hier unter dem Satz der Gesetzlichen Krankenversicherung weswegen ggf. dieser Eigenanteil entsteht.

Achtung: Bei Privatversicherten benötige ich auf dem Anmeldeformular auch bei Jugendlichen über 15 Jahren die Unterschrift des Versicherungsnehmers da in der Regel dieser  die Rechnungen bei der Versicherung einreichen muss als Vertragspartner. 

Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund von mangelhaftem Qualitätsmanagement bei der Antragstellung keine Patienten der SIGNAL IDUNA mehr aufnehme.

Bei Terminausfällen von gesetzlich oder privat Versicherten:

Bitte bedenken Sie: Wir halten für Termine ein Zeitfenster von 50 Minuten vor. Anders als bei somatisch tätigen Ärzten können wir bei Nichterscheinen nicht einfach einen im Wartezimmer wartenden Patienten versorgen. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bedeutet dies für uns, dass wir in dieser Zeit unsere Tätigkeit nicht ausüben können.

Vereinbarte Termine, die  nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, müssen daher zum jeweils aktuellen Kassensatz (derzeit 108,18 Euro)  privat in Rechnung gestellt werden. Sie können leider nicht mit der Versicherung abgerechnet werden, auch nicht bei kurzfristiger Erkrankung. Wenn der abgesagte Termin jedoch trotz Kurzfristigkeit mit einem anderen Patienten nachbesetzt werden kann, wird der Ausfall selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Dies gelingt jedoch leider nur sehr selten weswegen ich explizit darum bitte, Termine zeitig abzusagen.

Diese Regelung ist in Psychotherapiepraxen üblich, führt aber leider  gelegentlich zu Ärgernissen, insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung. Ich versuche, Ausfallstundenrechnungen zu vermeiden.

Sie haben bei kurzfristiger Erkrankung folgende Möglichkeiten:

  1. Sie rufen in der Praxis an und fragen, ob ggf. ein Patient auch kurzfristig einen Termin wahrnehmen kann. Bitte auch außerhalb der Sprechstunden auf den Anrufbeantworter sprechen, er wird bei neuen Nachrichten zeitnah abgehört. Bitte keine Mails schreiben.
  2. Bei Terminen mit Kindern und Jugendlichen, sollten diese kurzfristig erkrankt sein, können stattdessen Elternstunden stattfinden. Bei Jugendlichen ab 15 Jahren denken Sie aber bitte an das Einverständnis Ihres Sohnes/Ihrer Tochter da diese ab  15 Jahren zustimmen müssen.
  3. Sie können bei Immobilität in der Praxis darum bitten, einen Einwahlcode für eine Online-Sprechstunde per SMS zugesandt zu bekommen und der vereinbarte Termin kann online per Videosprechstunde durchgeführt werden (ab ca. 8 Jahren). Hierzu ist es notwendig, dass ich zuvor eine Einverständniserklärung vorliegen habe. Dieses biete ich Ihnen im Erstgespräch zur Unterschrift an oder Sie finden diese im Reiter „Videosprechstunde“ zum download.

Ich versuche über diese Angebote, Ihnen und Dir Ausfallstundenrechnungen zu ersparen und zumeist gelingt das auch. In Einzelfällen muss dann aber leider doch eine Rechnung geschrieben werden und ich bitte um Verständnis, dass ich hier auf die Einhaltung der Regelungen achten muss.